14. September 2019: Umsetzung der PSD2 im Online-Handel wird verbindlich

PSD2 für den Online Handel

Der Termin für die Umsetzung der Payment Services Directive 2 rückt näher. Das ist eine gute Nachricht für alle E-Commerce Unternehmen und E-Geld-Institute, die ihre Leistungen in der Zusammenarbeit mit den Banken anbieten wollen.

Was ist die Payment Services Directive 2?

Die Payment Services Directive 2 (kurz: PSD2) ist eine EU-Direktive, die 2015 verabschiedet wurde und am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Ihre vollständige Implementierung erfolgt jedoch mit Verspätung, weil die Durchführungsbestimmungen erst Ende 2017 bekannt gegeben wurden. Die PSD2 stellt eine Erweiterung der Ersten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1) dar, die im Jahr 2007 das Fundament für den europäischen Zahlungsraum (SEPA) mit IBAN und BIC legte.

Ziel und wichtige Neuerungen der PSD2

Ein primäres Ziel der Zweiten Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) ist es, die Kultur des Wettbewerbs und den Verbraucherschutz im EU-weiten Finanzsektor zu stärken. Auf diese Weise will die Europäische Union das bestehende Monopol der Banken beenden, indem sie den Zugriff auf die Kontoinformationen den Drittanbietern erteilt. In der Folge können die Bankkunden diversifizierte Leistungsangebote wahrnehmen und von verschiedenen Vorzügen profitieren.

Zwei-Faktor-Authentifizierung kommt

Der Zugriff seitens der Drittanbieter auf sensible Kontoinformationen, die konkrete Bankkunden betreffen, verlangt nach einer verlässlichen Datensicherheit. Die Europäische Union stellt im Rahmen der PSD2 eine Zwei-Faktor-Authentifizierung als wichtiges Datenschutz-Instrument dar. Es wird angenommen, dass eine sichere Kundenauthentifizierung primär in der Verantwortung der Banken liegt. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gibt technische Standards dafür vor.

Was bringt die PSD2 für Online-Shops

Am 14. September 2019 wird die Zweite Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) die Wirklichkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind die Banken dazu verpflichtet, ihre APIs verfügbar zu machen. Alle interessierten Drittanbieter, darunter E-Commerce Unternehmen und E-Geld Institute, müssen eine Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besitzen, um das volle Potenzial der PSD2 auszuschöpfen. Neue Möglichkeiten eröffnen sich für den Online-Handel.

Neue Standards sollen für mehr Sicherheit sorgen

Betrug soll mit verstärkter Authentifizierung geschützt werden. Die Identifizierung erfolgt mit zwei oder mehr Faktoren der miteinander kombinierten Bereiche Wissen, Besitz und Sein. Ein Passwort alleine wird in Zukunft also nicht mehr reichen. Die Standards wurden von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entworfen, für deren Umsetzung sind die Banken zuständig.

Mögliche Probleme für Onlinehändler

In der Regel sollte die Umstellung für Onlienhändler eher keine Probleme mit sich bringen, lediglich die Zahlungsanbieter müssten ggf. Ihre Schnittstellen zu Banken und anderen Anbietern aktualisieren.

In seltenen fällen, kann das natürlich dafür sorgen, dass Händler ebenfalls Schnittstellen in Ihrem Shop updaten müssen. Cloudsysteme wie Shopify sind von den Anpassungen natürlich nicht betroffen.

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